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Fristenregelung für Baumbeschnitt und Baumfällungen:

Am 1. Oktober eines jeden Jahres beginnt die Baumpflege- bzw. Baumfällsaison und endet dann Ende Februar des Folgejahres .

Wir möchten darauf hinweisen, dass genehmigungspflichtige Baumarbeiten rechtzeitig an-
gefragt werden sollten, da die Naturschutzbehörden für die Antragsbearbeitung mitunter bis zu
12 Wochen benötigen ( Hamburg ).